​Zahlungsbedingungen beim Ankauf von Metallschrott und Buntmetallen
Als zertifizierter Schrotthändler legen wir großen Wert auf eine rechtskonforme, transparente und faire Abwicklung sämtlicher Ankäufe. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmodalitäten an:
​
1. Barzahlung
Beträge bis zu einer Höhe von 3.000 € können auf Wunsch des Kunden in bar ausgezahlt werden. Dabei halten wir uns streng an die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG). Aus diesem Grund ist bei Barzahlungen ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei gewerblichen Kunden benötigen wir zusätzlich einen Gewerbenachweis.
​
2. Banküberweisung
Für Auszahlungen über 3.000 € erfolgt die Bezahlung ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Bankkonto des Verkäufers. Selbstverständlich ist auch bei niedrigeren Beträgen eine Zahlung per Überweisung möglich – sicher, nachvollziehbar und bequem.
​
3. Dokumentation und Transparenz
Jeder Ankauf wird bei uns vollständig dokumentiert. Sie erhalten eine schriftliche Ankaufbestätigung mit allen relevanten Angaben zu Material, Gewicht, Preis und Zahlungsweise. Unsere Prozesse entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und garantieren eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen.
​
Hinweis gemäß §â€¯3 GwG (Geldwäschegesetz):
Wir sind als gewerblicher Händler verpflichtet, bei bestimmten Transaktionen die Identität unserer Kunden festzustellen und zu dokumentieren. Diese Maßnahmen dienen der Prävention von Geldwäsche und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.